Anhörung zum stellv. Leiter der Feuerwehr Soest

Am Freitag fand die Anhörung zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr Soest statt.
Jedoch etwas anders als ursprünglich geplant. 

Für den 20. Mai war die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Soest geplant und im Vorfeld sollte die Anhörung für den zweiten stellv. Leiter der Feuerwehr Soest stattfinden. Doch dann kam alles anders. 

Für den Nachmittag wurde für den Kreis Soest eine schwere Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes ausgegeben. Daraufhin wurde die Wache am Florianweg gegen 15:30 Uhr mit einer kleinen Gruppe von Einsatzkräften besetzt. Parallel dazu liefen die weiteren Vorbereitungen für die geplante Jahreshauptversammlung.

Das Unwetter hatte glücklicherweise die Stadt Soest verschont, ganz im Gegenteil zu der Stadt Lippstadt. Diese wurde von einem Tornado getroffen und stellenweise schwer verwüstet. Die Vielzahl an Einsätzen konnte die Feuerwehr Lippstadt nicht mehr eigenständig bewältigen, so wurden mehrere Feuerwehren aus dem Kreis Soest zur Unterstützung angefordert. 

Um 17:25 Uhr erfolgte dann eine Alarmierung für die Feuerwehr Soest. Direkt machten sich ca. 24 Einsatzkräfte mit vier Fahrzeugen auf den Weg nach Lippstadt.

Aufgrund dieser Alarmierung und einiger weiterer Faktoren entschied sich die Leitung der Feuerwehr zusammen mit der Soester Stadtverwaltung dazu, die geplante Jahreshauptversammlung ausfallen zu lassen.

Die geplante Anhörung zum stellv. Leiter der Feuerwehr sollte dennoch stattfinden. So wurde kurzerhand umdisponiert und alle verfügbaren stimmberechtigten Personen für 19:30 Uhr zur Feuerwache am Florianweg eingeladen.

Auf einer provisorischen Bühne oder besser gesagt auf der Plattform der Drehleiter, konnte die Anhörung durchgeführt werden.
Mit einem einstimmigen Ergebnis wurde sich für Jan Marc Colmsee als zweiten stellv. Leiter der Feuerwehr Soest ausgesprochen. Dieses Ergebnis muss nun im Juni durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie durch den Rat der Stadt Soest bestätigt werden, bevor Jan Marc Colmsee offiziell sein Amt antreten kann.

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